Verfassungsgerichtshof B33/90

B33/90Corte costituzionale30 set 1991

Regest

Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Selbstbewirtschaftung, Akteneinsicht, Anhörungsrecht (einer Partei), Parteiengehör, Liegenschaftserwerbsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B33/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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