Testo completo
Verfassungsgerichtshof B381/91,B382/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.02.1992
Spruch
Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde zur Entscheidung darüber, ob die Beschwerdeführerinnen durch den Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurden, dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.