Testo completo
Verfassungsgerichtshof B339/91,B340/91,B341/91,B342/91,B343/91,B344/91,B345/91,B461/91, B537/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.02.1992
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden daher aufgehoben.
Das Land Tirol (Tiroler Landesregierung) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 17.417,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.