Testo completo
Verfassungsgerichtshof B441/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.09.1992
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien G KG und H B Prozeßkosten von zusammen 16.500 S, der beteiligten Partei D GesmbH solche von 15.000 S, jeweils zu Handen der Vertreter dieser Parteien, binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Die Kostenmehrbegehren werden abgewiesen.