Testo completo
Verfassungsgerichtshof KII-2/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.10.1992
Spruch
I. Die Erlassung eines Gesetzes, das dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Artikels I eines "Gesetzes, mit dem vom gesundheitlichen Standpunkt aus an Pflegeheime zu stellende Anforderungen getroffen werden und die Gewerbeordnung 1973 geändert wird (Pflegeheimgesetz)" entspricht, fällt gemäß Art15 Abs1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
II. Rechtssatz:
Die Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebes von Heimen für Personen, die wohl ständiger Pflege, aber bloß fallweiser ärztlicher Betreuung bedürfen (Pflegeheimen), fällt gemäß Art15 Abs1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
III. Der Bundeskanzler ist verpflichtet,
diesen Rechtssatz unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.