Verfassungsgerichtshof B372/91

B372/91Corte costituzionale3 dic 1992

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B372/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1992

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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