Verfassungsgerichtshof B1218/91

B1218/91Corte costituzionale16 mar 1993

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung, Verordnung Kundmachung, Kundmachung Verordnung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1218/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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