Testo completo
Verfassungsgerichtshof G35/93,G65/93,G76/93,G86/93,G87/93,G103/93,G104/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.06.1993
Spruch
I. §15 b Abs5 Güterbeförderungsgesetz, BGBl. Nr. 63/1952 idF BGBl. Nr. 453/1992, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1994 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
II. Die vom Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich unter den Z Senat-AB-93-006 und Senat-AB-93-007 gestellten Anträge werden zurückgewiesen.