Verfassungsgerichtshof B1074/91; B140/93

B1074/91; B140/93Corte costituzionale1 lug 1993

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1074/91,B140/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1991, R/1-V-9132, die Beschwerdeführerin ist durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1992, R/1-V-91032/02, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den zu B1074/91 beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 16.500 S bestimmten Kosten des Verfahrens, der zu B140/93 beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens, jeweils binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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