Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1333/92,B1334/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.09.1993
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid - soweit sich dieser an sie wendet und die Grundstücke 1827/3, 1827/2, 1831/8; 1827/4, 1839/2 und 1839/1, alle KG Vandans betrifft - im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird in diesem Umfang aufgehoben.
Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit je S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.