Verfassungsgerichtshof B1055/92

B1055/92Corte costituzionale6 ott 1993

Regest

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Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1055/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, betreffend die Ersetzung der Vorschreibung 1 im Genehmigungsbescheid vom 27. September 1974, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen und der Antrag auf Beschwerdeabtretung an den Verwaltungsgerichtshof abgewiesen.

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