Testo completo
Verfassungsgerichtshof V62/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.1993
Spruch
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt vom 22. Februar 1980, mit der das örtliche Raumordnungsprogramm für die Gemeinde Hochneukirchen-Gschaidt erlassen wird, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 12. Mai 1980 bis 27. Mai 1980, war, soweit mit ihr für einen Teil des Grundstückes Nr. 48/1 in EZ 14, KG Gschaidt, die Widmung "Bauland-Wohngebiet" festgelegt wird, gesetzwidrig.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.