Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1540/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.1994
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird - mit Ausnahme jenes Spruchpunktes, der den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückweist - aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.