Verfassungsgerichtshof B1935/93

B1935/93Corte costituzionale7 mar 1994

Regest

Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht, Wohnsitz, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, Instanzenzug

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1935/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.