Testo completo
Verfassungsgerichtshof V78/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.1994
Spruch
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Weißenstein vom 25. Oktober 1985, Z. 610-1/85/Sta, mit der der Flächenwidmungsplan für das Gemeindegebiet der Gemeinde Weißenstein neu erlassen wird, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 3. Februar 1986, Z. Ro-116/3/1986, wird, soweit mit ihr für das Grundstück Nr. 291/7 in EZ 33, KG Weißenstein, die Widmung "Grünland" festgelegt wird, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.