Verfassungsgerichtshof B1256/93

B1256/93Corte costituzionale16 giu 1994

Regest

Baurecht, Bausperre, Landschaftsschutz, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bebauungsplan, Geltungsbereich (örtlicher) einer Verordnung, Auslegung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1256/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1994

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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