Testo completo
Verfassungsgerichtshof G154/94,G155/94,G156/94,G157/94,G158/94,G203/94,G204/94,G205/94, G206/94,G268/94,G269/94,G270/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.12.1994
Spruch
Der 3. Abschnitt ("Mautstraßenerhaltungsabgabe") des Salzburger Umweltfondsgesetzes, LGBl. für das Land Salzburg Nr. 50/1992, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Im übrigen werden die Verfahren eingestellt.
Der Landeshauptmann von Salzburg ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für das Land Salzburg verpflichtet.