Testo completo
Verfassungsgerichtshof G168/94,G169/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.12.1994
Spruch
In §6 Abs4 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung des ArtI Z2 der 14. Schulorganisationsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 323/1993, werden als verfassungswidrig aufgehoben:
a) das Wort "jedenfalls" im ersten Satz;
b) das Wort "Pflichtgegenstände," im vierten Satz.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1995 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.