Verfassungsgerichtshof B711/94

B711/94Corte costituzionale14 dic 1994

Regest

Todesstrafe, Auslegung Verfassungs-, Grundrechte, Mißhandlung, Fremdenrecht, Refoulement-Verbot

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B711/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, nicht der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden sowie nicht zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet zu werden, verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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