Verfassungsgerichtshof B1372/93

B1372/93Corte costituzionale16 dic 1994

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1372/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1994

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.