Testo completo
Verfassungsgerichtshof B301/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.03.1995
Spruch
Die Beschwerden des Dr. K S und der XX Liegenschaftsverwaltungs-Treuhandgesellschaft mbH werden als unzulässig zurückgewiesen.
Im übrigen sind die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Vertreters die mit 21.300 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.