Testo completo
Verfassungsgerichtshof B367/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.1995
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und in dem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gehör durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.