Testo completo
Verfassungsgerichtshof V37/95,V38/95,V39/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.09.1995
Spruch
Die Anträge werden abgewiesen, soweit sie sich auf die Grundstücks-Nummern 691/14, 645/3 und 646/9 in §2 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Edt bei Lambach über die Verhängung einer Bausperre im Ortsteil Graben vom 16. Dezember 1992, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 18. Dezember 1992 bis 4. Jänner 1993, in der Fassung der Verordnung vom 30. September 1993, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 1. Oktober 1993 bis 18. Oktober 1993, beziehen.
Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.