Verfassungsgerichtshof B1120/93

B1120/93Corte costituzionale29 nov 1995

Regest

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Personalvertretung, Kollegialbehörde, VfGH / Legitimation, Wahlen, Verhältniswahl, Bescheidbegründung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1120/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1995

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ÖS 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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