Testo completo
Verfassungsgerichtshof B2025/94,B2857/94,B138/95,B139/95,B140/95,B141/95,B142/95, B143/95,B204/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.12.1995
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.