Verfassungsgerichtshof B1542/94

B1542/94Corte costituzionale26 feb 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1542/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.