Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1197/95,B1198/95,B1199/95,B1200/95,B1201/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.1996
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.