Testo completo
Verfassungsgerichtshof G1355/95,V158/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.06.1996
Spruch
1. Der Antrag, §359b Abs2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
2. Der Antrag, die Z1 des §1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind, BGBl. Nr. 850/1994, als gesetzwidrig aufzuheben, wird abgewiesen.
3. Im übrigen wird der Verordnungsprüfungsantrag zurückgewiesen.