Testo completo
Verfassungsgerichtshof G187/94,G190/94,G85/95,V114/94,V118/94,V352/94,V64/95,V219/95
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.06.1996
Spruch
I. Die zu V114/94, V118/94 und V64/95 protokollierten Anträge werden, soweit sie sich auf §1 Abs2 Z1 der Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213 a ASVG beziehen, zurückgewiesen.
II. §1 Abs2 Z2 der Richtlinien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213 a ASVG, kundgemacht in der Sozialen Sicherheit 1991, Amtliche Verlautbarung Nr. 28/1991, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
III. Die übrigen Anträge werden abgewiesen.