Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1838/94
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.06.1996
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in dem gemäß Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit S 18.000,- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.