Verfassungsgerichtshof B1727/94

B1727/94Corte costituzionale1 ott 1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1727/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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