Testo completo
Verfassungsgerichtshof B2021/95,B2260/95,B2615/96,B2894/95,B4014/95,B654/96,B1245/96, B1924/96,B2058/96,B2083/96,B2181/96,B2182/96,B2183/96,B2184/96 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.1996
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die zu B2894/95 und B1245/96 mit jeweils S 19.800,--, zu B654/96 und B1924/96 mit jeweils S 27.000,--, im übrigen aber mit jeweils S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.