Testo completo
Verfassungsgerichtshof B174/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.02.1997
Spruch
I.1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt 2 des bekämpften Bescheides richtet, zurückgewiesen.
2. Der Antrag, die Beschwerde insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
II. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Spruchpunkte 1 und 3 wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 12.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.