Testo completo
Verfassungsgerichtshof B2661/96,B2662/96,B2663/96,B2664/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.03.1997
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zuhanden ihres Rechtsvertreters, die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.