Verfassungsgerichtshof B5015/96

B5015/96Corte costituzionale10 giu 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B5015/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1997

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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