Testo completo
Verfassungsgerichtshof B20/96
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.06.1997
Spruch
Die Beschwerde wird, soweit sie namens des Erstbeschwerdeführers eingebracht wurde, zurückgewiesen.
Der Zweitbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Zweitbeschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.