Verfassungsgerichtshof B2211/96

B2211/96Corte costituzionale16 giu 1997

Regest

Rundfunk, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Objektivitätsgebot (Rundfunk)

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2211/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, den beteiligten Parteien Prof. Dr. H L, Dr. F R und Dr. B B zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 20.700,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.