Verfassungsgerichtshof B4852/96

B4852/96Corte costituzionale10 ott 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B4852/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Becheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeührer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,- betimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu beahlen.

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