Verfassungsgerichtshof B2799/96

B2799/96Corte costituzionale10 ott 1997

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2799/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1997

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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