Verfassungsgerichtshof B227/97; V82/97

B227/97; V82/97Corte costituzionale9 giu 1998

Regest

Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammer, Behördenzuständigkeit, VfGH / Individualantrag

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B227/97,V82/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1998

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

II. Der Individualantrag wird zurückgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.