Verfassungsgerichtshof B1602/96

B1602/96Corte costituzionale17 giu 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1602/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-

bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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