Verfassungsgerichtshof B2828/97

B2828/97Corte costituzionale28 set 1998

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2828/97

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1998

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 27.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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