Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1575/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.06.1999
Spruch
1. Dem Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe in Form der Gebührenbefreiung wird stattgegeben.
2. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,-- bestimmten Kosten des verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.