Testo completo
Verfassungsgerichtshof KII-1/98
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.1999
Spruch
I. Die Erlassung eines Gesetzes, das dem von der Niederösterreichischen Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Änderung des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 entspricht, fällt gemäß Art15 Abs1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.
II. Rechtssatz:
Die Erlassung gesetzlicher abfallwirtschaftlicher Regelungen fällt in die Zuständigkeit der Länder, wenn sie weder für gefährliche Abfälle noch für andere Abfälle, soweit für diese einheitliche bundesrechtliche Vorschriften bestehen, gelten.
III. Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diesen Rechtssatz unverzüglich im Bundesgesetzblatt I kundzumachen.