Verfassungsgerichtshof B618/99

B618/99Corte costituzionale29 nov 1999

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B618/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1999

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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