Testo completo
Verfassungsgerichtshof G5/00
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.04.2000
Spruch
Der Antrag des Dr. B S, ..., auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ausführung eines Individualantrages gegen Bestimmungen der StPO, die eine unerstreckbare Frist zur Einbringung der Nichtigkeitsbeschwerde normieren (§285 Abs1 erster und dritter Satz StPO "binnen vier Wochen bzw. binnen zwei Wochen; §6 Abs1 StPO "die in diesem Gesetz bestimmten Fristen können, wenn das Gegenteil nicht ausdrücklich verfügt ist, nicht verlängert werden"), wird a b g e w i e s e n .