Testo completo
Verfassungsgerichtshof B224/98 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.06.2000
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die zu B 446, 447, 778/98 mit jeweils S 29.500,- und die zu B224/98 mit S 24.000,-bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.