Verfassungsgerichtshof B1966/99

B1966/99Corte costituzionale16 giu 2000

Regest

EU-Recht Richtlinie, Getränkesteuer Oberösterreich, Finanzverfahren, Haftung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1966/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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