Verfassungsgerichtshof B2146/98

B2146/98Corte costituzionale28 giu 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2146/98

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2000

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

2. Der Bescheid wird aufgehoben.

3. Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit Schilling 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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