Testo completo
Verfassungsgerichtshof B761/97
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.06.2000
Spruch
I. Der Beschwerdeführer ist durch die Spruchpunkte 1 und 3 des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
II. Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 2 des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
III. Der Bund (Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen) hat dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 12.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.